Die Übersetzung geht aufgrund der in §11''-13'' erhaltenen Handlung und Beschwörung davon aus, dass dieses Ritual von einer MUNUSŠU.GI durchgeführt wird (vgl. Haas V. 2003a, 128-130).
Auffällig ist der doppelte Paragraphenstrich nach diesem Paragraphen; der Zustand des Textes lässt allerdings keine Aussage darüber zu, ob hier ein (kurzes) Ritual bereits beendet ist.